Ersatzwahl für ein Mitglied des Wahlbüros Hauptwil-Gottshaus
Datum:
Aufgrund des Rücktritts von Gaby Dörig per 31. März 2025, als Mitglied des Wahlbüros, sucht die Gemeinde ein neues Mitglied für das Wahlbüro. Das Wahlbüro besteht nebst dem Gemeindepräsidenten als Vorsitzenden und der Gemeindeschreiberin als Aktuarin aus neun weiteren Mitgliedern. Um die Anzahl Mitglieder Wahlbüro gemäss Gemeindeordnung wieder zu erreichen, ist deshalb ein neues Mitglied ins Amt zu wählen. Gestützt auf Art. 9 der geltenden Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Hauptwil-Gottshaus wählen die Stimmberechtigten an der Urne im Majorzverfahren die Mitglieder des Wahlbüros.
Die Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsdauer 2023 bis 2027 findet am 28. September 2025 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 30. November 2025 durchgeführt.
Gemäss § 36 des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht (StWG) sind bei Majorzwahlen Wahlvorschläge bis spätestens am 55. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis Dienstag, 05. August 2025, der Gemeindekanzlei, Oberdorfstrasse 3, 9213 Hauptwil, einzureichen, um auf die Namenliste (Wahlvorschlagliste) aufgenommen zu werden. Später gemeldete Kandidierende finden auf der Namenlist keine Aufnahme, können jedoch trotzdem gewählt werden.
Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit der Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Wahlvorschläge sind von den Vorgeschlagenen selbst mit ihrer Unterschrift zu bestätigen und von mindestens zehn, im Wahlkreis wohnhaften anderen Stimmberechtigten, zu unterzeichnen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden (§ 37 StWG).
Gemäss § 6, Abs. 1 StWG können vom Volk gewählte Personen ihr Amt nur ausüben, wenn sie Wohnsitz im Amtsgebiet haben.
Gemäss Art. 10 Abs. 1 Gemeindeordnung wird das Wahlbüro vom Gemeinderat in stiller Wahl bestätigt, wenn bis zum 55. Tag vor dem Abstimmungstag nicht mehr oder weniger Vorschläge zur Aufnahme auf die Namensliste eingegangen sind als jeweils Mitglieder zu wählen sind.
Die offiziellen Wahlvorschlagformulare können bei der Gemeindekanzlei, gemeindekanzlei(at)pghg.ch oder über die Homepage der Gemeinde bezogen werden. Wir freuen uns über jede interessierte Person für das Amt des Urnenoffizianten.
Hauptwil, im Juli 2025