Neuverpachtung der Jagdreviere 2026-20233
Datum:
Mit Entscheid vom 15. November 2024 hat das Departement für Justiz und Sicherheit (DJS) auf Antrag der Schätzungskommission Jagd die Pachtzinsen, die Anzahl Pächter sowie die Grenzen der Jagdreviere gemäss §§ 5 und 6 des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel für die Jagdpachtperiode 2026-2033 festgelegt. Auf die kommende Pachtperiode hin wurden acht Jagdreviere zu vier zusammengelegt. Das Jagdrevier Hauptwil-Gottshaus bleibt unverändert. Die Pachtzinsen wurden erstmalig nach dem neuen, lebensraumbasierten Schätzungsmodell berechnet. Neu werden die bejagbaren Feld- und Waldflächen anstelle der bisherigen Gesamt- und Waldflächen ausgewiesen. Aufgrund des neuen Berechnungsmodells ergeben sich für alle Reviere angepasste Pachtzinsen – die Gesamtpachtsumme über alle Reviere hinweg bleibt jedoch unverändert.
Das Bewerbungsformular, die Liste mit den für die Verpachtung relevanten Flächen und Pachtpreise finden Sie hier.
Reichen Sie bitte das ausgefüllte und unterzeichnete Bewerbungsformular inklusive der Kopie der Treffsicherheitsnachweise aller Bewerber bis spätestens 15. August 2025 dem Gemeinderat ein.