Abstimmungen

Vorzeitige Stimmabgabe

Donnerstag bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung Hauptwil während den offiziellen Öffnungszeiten.

Diese Tabelle verschafft einen Überblick darüber, wann und wo bei uns die Stimmabgabe an der Urne gemacht werden kann.

Samstag

Gemeindehaus Hauptwil

17.30 - 18.00 Uhr

 

Schulhaus Hoferberg

17.00 - 17.30 Uhr

Sonntag

Gemeindehaus Hauptwil

09.45 - 10.45 Uhr

 

Schulhaus Hoferberg

09.30 - 10.15 Uhr

 

Kurhaus St. Pelagiberg

10.30 - 11.00 Uhr

 

Gültigkeit der Stimm- und Wahlzettel

Ein Stimm- oder Wahlzettel ist gültig, wenn er den Willen der oder des Stimmenden eindeutig erkennen lässt und keine gesetzlichen Formvorschriften verletzt.

Gemäss § 19 Abs. 1 StWG ist ein Stimm- oder Wahlzettel ungültig, wenn er:

  • nicht amtlich ist;
  • anders als handschriftlich ausgefüllt oder geändert ist;
  • den Willen der oder des Stimmenden nicht eindeutig erkennen lässt;
  • ehrverletzende Äusserungen enthält;
  • offensichtlich gekennzeichnet ist oder
  • in einer gesetzlich nicht vorgesehenen Weise abgegeben wurde.

Brieflich eingereichte Stimm- und Wahlzettel sind zudem gemäss § 19 Abs. 2 StWG ungültig, wenn:

  • sie nicht ins Stimmzettelcouvert eingelegt sind;
  • der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist;
  • die Sendung mehr Stimmzettelcouverts als Stimmrechtsausweise enthält;
  • das Stimmzettelcouvert auch den Stimmrechtsausweis enthält;
  • das Stimmzettelcouvert mehr als einen Stimm- oder Wahlzettel pro Abstimmungsgegenstand oder Wahl enthält.

Stimm- und Wahlzettel fallen ausser  Betracht und werden  nicht  gezählt, wenn sie ohne Stimmrechtsausweis oder verspätet eingereicht werden (§ 19 Abs. 4 StWG).

Staatskanzlei/Rechtsdienst, 4. August 2017

Aktuelle Informationen

www.wahlen.tg.ch