Adressänderung innerhalb Hauptwil-Gottshaus

Zuständige Abteilung: Einwohneramt
Verantwortlich: Victoria Haas

Abmeldung für Schweizer Staatsbürger

Schweizerinnen und Schweizer können Adressänderungen innerhalb der Gemeinde Hauptwil-Gottshaus schriftlich, telefonisch, via E-Mail oder persönlich am Schalter mitteilen. Wir benötigen dabei das Umzugsdatum, die neue Adresse, Lage der Wohnung (Stockwerk), Zimmeranzahl und die Namen allfälliger mitumziehender Personen.

Abmeldung für Fremde

Ausländische Staatsangehörige können die Adressänderung ausschliesslich persönlich am Schalter des Einwohneramtes melden. Die Ausländerausweise aller umziehenden Personen sind dabei vorzuweisen, respektive abzugeben.

Bei einem Umzug sind in jedem Fall auch die Technischen Betriebe der Gemeinde Hauptwil-Gottshaus zu informieren, damit Strom, Wasser und Gas rechtzeitig abgelesen werden können.