Hundekontrolle

Zuständige Abteilung: Einwohneramt
Verantwortlich: Renato Locher

Besitzen  Sie  einen Hund?

Bitte melden Sie ihn bei uns am Schalter an. Für die Anmeldung benötigen wir das Impfbüchlein. Des Weiteren muss, wer einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von min. 15 Kilogramm hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung machen.

Wenn Sie aus unserer Gemeinde wegziehen, melden Sie ihren Vierbeiner bitte ebenfalls ab. Stirbt ein Hund oder wird er an einen anderen Besitzer abgegeben, ist dies sowohl uns wie auch der Hundedatenbank AMICUS zu melden.

Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt für:

  • den ersten Hund Fr. 80.–
  • jeden weiteren Hund Fr. 130.– 

www.veterinaeramt.tg.ch
 

Merkblätter

Merkblatt zur Hundehaltung
AMICUS Benutzerhandbuch für Hundehalter