Bewässerungsverbot aufgrund anhaltender Trockenheit
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Die Wasserversorgung Hauptwil-Gottshaus hat die Entwicklung von Wasserangebot und Wasserverbrauch laufend beobachtet. Aufgrund der aktuellen Situation wurde ein Bewässerungsverbot erlassen.
Folgende Gründe machen diese Massnahme notwendig:
- Die Erträge der Quellen gehen weiterhin zurück. Auch einzelne Gewitter führen kurzfristig zu keiner nachhaltigen Verbesserung.
- Der Wasserverbrauch ist gestiegen. Abgesehen vom üblichen Ferieneffekt konnten nach dem letzten Informationsschreiben keine Verbrauchsrückgänge festgestellt werden.
- Gemäss den aktuellen Wetterprognosen ist keine grundlegende Änderung der Grosswetterlage in Sicht.
- Zusätzliche Anfragen von privaten Quellenbesitzern nehmen zu. Liegenschaften, deren eigene Quellen nicht mehr genügend Wasser liefern, müssen über die öffentliche Wasserversorgung mitversorgt werden.
- Für die Feuerwehr muss jederzeit eine ausreichende Wasserreserve sichergestellt werden.
Unsere Wasserversorgung verfügt weder über grosse Grundwasservorkommen noch über einen direkten Anschluss an eine Seewasserversorgung. Die derzeitige Trockenheitsperiode ist aussergewöhnlich und erfordert deshalb aussergewöhnliche Massnahmen.
Das Bewässerungsverbot richtet sich nicht gegen die notwendige Wasserversorgung einzelner Beerensträucher, Tomatenpflanzen oder anderer Nutzpflanzen. Im Fokus stehen vielmehr Rasenflächen, grossflächige Ziergärten, Pools, befestigte Plätze sowie ähnliche Bereiche, bei denen ein hoher Wasserverbrauch nicht zwingend erforderlich ist.
Wir bitten die Bevölkerung, ihren Wasserverbrauch entsprechend anzupassen, und danken für das Verständnis sowie die Unterstützung.
Gemeinde Hauptwil-Gottshaus