Feuerwehr

Gemeinsame Feuerwehr der Gemeinden Hauptwil-Gottshaus und Bischofszell

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Feuerwehraufgabe

Der Feuerschutz umfasst die Massnahmen und Mittel zur Verhinderung, Bekämpfung oder Minderung von Schäden, die durch Feuer oder Explosionen verursacht werden können.

Feuerwehrpflicht

Feuerwehrpflichtig sind alle Frauen und Männer mit Wohnsitz in Hauptwil-Gottshaus. Die Feuerwehrpflicht beginnt mit dem vollendeten 20. Altersjahr und endet mit dem vollendeten 51. Altersjahr. Die Feuerwehrpflicht wird durch aktiven Dienst oder mit der Ersatzabgabe geleistet. Die Feuerwehrpflicht für Ehegatten beginnt in dem Jahr, in dem der jüngere Partner das 20. Altersjahr vollendet hat und endet in dem Jahr, in dem der ältere Partner das 51. Altersjahr vollendet hat. Die Feuerwehrpflicht endet ferner nach der Leistung von 25 Jahren aktivem Feuerwehrdienst in der Schweiz.

Feuerwehrersatzabgabe

Die jährliche Feuerwehrersatzabgabe für nicht dienstleistende Einwohner beträgt 15 % der einfachen Steuer à 100 %, mindestens CHF 100.– und maximal CHF 500.–.

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Kommandant

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M. +41 79 390 22 68
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Vize-Kommandant

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