Wasserentnahmen aus der Sitter

Datum:

Die Interessengemeinschaft Bewässerung an der Sitter, beabsichtigt, weiterhin Was-ser aus der Sitter als Brauchwasser für Bewässerungszwecke zu nutzen.

Es handelt sich um die Erneuerung einer im Jahr 2010 erteilten Konzession.

Die Entnahmemenge beträgt max. 1'550 l/min. bzw. 29'000 m3 im Jahr. Die Wassernut-zungen erfolgen je nach Bedarf ab bestehenden Entnahmestellen.

Auflagefrist:    28.11.2025 bis 17.11.2025
Auflageorte:    Gemeinde Hauptwil-Gottshaus

Einsprachen gegen die Wassernutzungen und das Erteilen einer Konzession sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel an die Gemeinde Hauptwil-Gottshaus oder Zihlschlacht-Sitterdorf, zuhanden des Departements für Bau und Umwelt, einzureichen.