Zugefrorener Weiher – Hinweis zur Nutzung - 05.01.2026

Datum:

Der Weiher der Gemeinde kann bei winterlichen Temperaturen zufrieren.
Der Gemeinderat weist darauf hin, dass keine Eisfreigabe für das Betreten oder Eislaufen auf dem Weiher besteht.

Das Betreten des Weihers erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Eisstärke wird durch die Gemeinde nicht überwacht; Eisbruch ist jederzeit möglich.

Der Gemeinderat weist darauf hin, dass allfällige Schneeräumungen oder andere vorbereitende Massnahmen auf dem Eis nicht im Auftrag und nicht unter Verantwortung der Gemeinde erfolgen und daraus keine Freigabe oder Haftung abgeleitet werden kann.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis.