Abstimmungen
Vorzeitige Stimmabgabe
Donnerstag bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung Hauptwil während den offiziellen Öffnungszeiten.
Diese Tabelle verschafft einen Überblick darüber, wann und wo bei uns die Stimmabgabe an der Urne gemacht werden kann.
Samstag | Gemeindehaus Hauptwil | 17.30 - 18.00 Uhr |
| Schulhaus Hoferberg | 17.00 - 17.30 Uhr |
Sonntag | Gemeindehaus Hauptwil | 09.45 - 10.45 Uhr |
| Schulhaus Hoferberg | 09.30 - 10.15 Uhr |
| Kurhaus St. Pelagiberg | 10.30 - 11.00 Uhr |
Gültigkeit der Stimm- und Wahlzettel
Ein Stimm- oder Wahlzettel ist gültig, wenn er den Willen der oder des Stimmenden eindeutig erkennen lässt und keine gesetzlichen Formvorschriften verletzt.
Gemäss § 19 Abs. 1 StWG ist ein Stimm- oder Wahlzettel ungültig, wenn er:
- nicht amtlich ist;
- anders als handschriftlich ausgefüllt oder geändert ist;
- den Willen der oder des Stimmenden nicht eindeutig erkennen lässt;
- ehrverletzende Äusserungen enthält;
- offensichtlich gekennzeichnet ist oder
- in einer gesetzlich nicht vorgesehenen Weise abgegeben wurde.
Brieflich eingereichte Stimm- und Wahlzettel sind zudem gemäss § 19 Abs. 2 StWG ungültig, wenn:
- sie nicht ins Stimmzettelcouvert eingelegt sind;
- der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist;
- die Sendung mehr Stimmzettelcouverts als Stimmrechtsausweise enthält;
- das Stimmzettelcouvert auch den Stimmrechtsausweis enthält;
- das Stimmzettelcouvert mehr als einen Stimm- oder Wahlzettel pro Abstimmungsgegenstand oder Wahl enthält.
Stimm- und Wahlzettel fallen ausser Betracht und werden nicht gezählt, wenn sie ohne Stimmrechtsausweis oder verspätet eingereicht werden (§ 19 Abs. 4 StWG).
Staatskanzlei/Rechtsdienst, 4. August 2017