Abstimmungen

Vorzeitige Stimmabgabe

Donnerstag bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag bei der Gemeindeverwaltung Hauptwil während den offiziellen Öffnungszeiten.

Diese Tabelle verschafft einen Überblick darüber, wann und wo bei uns die Stimmabgabe an der Urne gemacht werden kann.

SamstagGemeindehaus Hauptwil17.30 - 18.00 Uhr
 Schulhaus Hoferberg17.00 - 17.30 Uhr
SonntagGemeindehaus Hauptwil09.45 - 10.45 Uhr
 Schulhaus Hoferberg09.30 - 10.15 Uhr
   

 

Gültigkeit der Stimm- und Wahlzettel

Ein Stimm- oder Wahlzettel ist gültig, wenn er den Willen der oder des Stimmenden eindeutig erkennen lässt und keine gesetzlichen Formvorschriften verletzt.

Gemäss § 19 Abs. 1 StWG ist ein Stimm- oder Wahlzettel ungültig, wenn er:

  • nicht amtlich ist;
  • anders als handschriftlich ausgefüllt oder geändert ist;
  • den Willen der oder des Stimmenden nicht eindeutig erkennen lässt;
  • ehrverletzende Äusserungen enthält;
  • offensichtlich gekennzeichnet ist;
  • in einer gesetzlich nicht vorgesehenen Weise abgegeben wurde;
  • bei Proporzwahlen keinen Namen einer wählbaren Person enthält.

Brieflich eingereichte Stimm- und Wahlzettel sind zudem gemäss § 19 Abs. 2 StWG ungültig, wenn:

  • sie nicht ins Stimmzettelcouvert eingelegt sind;
  • der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist;
  • die Sendung mehr Stimmzettelcouverts als Stimmrechtsausweise enthält;
  • das Stimmzettelcouvert auch den Stimmrechtsausweis enthält;
  • das Stimmzettelcouvert mehr als einen Stimm- oder Wahlzettel pro Abstimmungsgegenstand oder Wahl enthält.

Stimm- und Wahlzettel fallen ausser  Betracht  und werden  nicht  gezählt, wenn sie ohne Stimmrechtsausweis oder verspätet eingereicht werden (§ 19 Abs. 4 StWG).

Aktuelle Informationen

www.wahlen.tg.ch