Hundekontrolle

Zuständige Abteilung: Einwohneramt
Verantwortlich: Susanna Keller-Cavicchiolo

Besitzen Sie einen Hund?

Bitte melden Sie ihn bei uns am Schalter an. Für die Anmeldung benötigen wir das Impfbüchlein. Des Weiteren muss, wer einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von min. 15 Kilogramm hält, innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung machen.

Wenn Sie aus unserer Gemeinde wegziehen, melden Sie ihren Vierbeiner bitte ebenfalls ab. Stirbt ein Hund oder wird er an einen anderen Besitzer abgegeben, ist dies sowohl uns wie auch der Hundedatenbank AMICUS zu melden.

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?

Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen, sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?

Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden, sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Hundesteuer

Die Hundeabgabe wird den Hundehaltenden jährlich in Rechnung gestellt. Die Jahresgebühr für den ersten Hund beträgt CHF 120.00, für jeden weiter Hund CHF 195.00.

Kontaktdaten Amicus

Identitas AG, Amicus Support, Adamstrasse 6, 3014 Bern
Tel. 0848 777 100, info(at)amicus.ch sowie www.amicus.ch.

www.veterinaeramt.tg.ch
 

Merkblätter

Merkblatt zur Hundehaltung
AMICUS Benutzerhandbuch für Hundehalter