Identitätskarte
Zuständige Abteilung: Einwohneramt
Verantwortlich: Elisa Breitenbach
Benötigen Sie eine neue Identitätskarte (ID)?
Für die Beantragung einer Identitätskarte ist das persönliche Erscheinen am Schalter der Einwohnerdienste unerlässlich. Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson eines Bevormundeten muss sich bezüglich Mündel und einer entsprechenden Vollmacht ausweisen können. Zwingend notwendig ist bei Anträgen für Kinder das schriftliche Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil) vorzuweisen. Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.
Bitte beachten Sie, dass die Produktion der Identitätskarte 5 bis 10 Tage dauern kann.
Mitzubringen sind:
- aktuelles Passfoto gemäss den neuen Fotovorschriften. Es ist auch möglich, ein Passfoto vorab per Mail an einwohneramt(at)pghg.ch zuzustellen.
- früher ausgestellte Identitätskarte
- Einwilligungserklärung sorgeberechtige Personen
- Sorgerechtsentscheide/Sorgerechtsregelungen
bei Verlust: Verlustanzeige eines Schweizer Polizeiposten
Kosten
- Erwachsene CHF 70.–
- Kinder CHF 35.–
Benötigen Sie gleichzeitig einen Pass, können Sie vom Kombi-Angebot der kantonalen Ausweisstelle profitieren. Das Antragsverfahren läuft in diesem Fall für beide Ausweise über die kantonale Ausweisstelle in Weinfelden oder Frauenfeld. Das Kombiangebot kostet für Erwachsene CHF 148.– und für Minderjährige CHF 68.–.