Öffentliche Auflage Schutzplan Natur- und Kulturobjekte
Datum:
Gestützt auf §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) werden öffentlich aufgelegt:
- Schutzplan Natur und Kulturobjekte mit Vorschriften zum Schutzplan – Änderungen Kulturobjekte 2020
Auflagefrist: vom 20. November 2020 bis 9. Dezember 2020
Auflageort: Während der Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung Hauptwil-Gottshaus,
Oberdorfstrasse 3, 9213 Hauptwil
Rechtsmittel:
Wer durch den aufgelegten Plan oder die Vorschriften berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Einsprachen sind zwei Mal schriftlich und begründet an den Gemeinderat Hauptwil-Gottshaus, Oberdorfstrasse 3, 9213 Hauptwil zu richten.
Hauptwil-Gottshaus, 17. November 2020 Der Gemeinderat
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