Kommandant
Thomas Rohr
Hauptstrasse 57
9213 Hauptwil
Tel. + 41 71 422 24 10
M. +41 79 570 18 22
Die Feuerwehrkorps Hauptwil-Gottshaus und Bischofszell sollen künftig innerhalb eines sogenannten Zweckverbandes zusammenarbeiten.
Eine aus Vertretern beider Feuerwehrkommandos und Mitgliedern der Gemeindeexekutiven bestehende Projektgruppe hat in den vergangenen Monaten zukunftsorientierte Zusammenarbeitsformen analysiert und die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen erarbeitet. Der Gemeinderat Hauptwil-Gottshaus sowie der Stadtrat Bischofszell unterstützen den Zusammenschluss. An zwei öffentlichen Informationsanlässen wurde kürzlich im Detail zum Projekt orientiert. Über den Zusammenschluss soll voraussichtlich im Juni 2025 an der Gemeindeversammlung in Hauptwil-Gottshaus und in Bischofszell im Mai 2025 an der Urne entschieden werden.
Vernehmlassung
Die interessierte Bevölkerung ist eingeladen, zum Vorhaben Stellung zu nehmen. Sämtliche Unterlagen sind untenstehend aufgeführt. Die öffentliche Vernehmlassung dauert bis am Freitag, 15. November 2024.
Die Stellungnahmen können an die Gemeindekanzlei Hauptwil-Gottshaus, Oberdorfstrasse 3, 9213 Hauptwil, gemeindekanzlei(at)pghg.ch gerichtet werden.
Hier gehts zur Webseite der Jugendfeuerwehr Region Bischofszell
In unserer Feuerwehr aktiv mitmachen!
Hast du Interesse …
Dann melde dich beim Kommandanten. Gerne gibt er dir Auskunft auf deine Fragen. Oder komm unverbindlich bei einer Übung zu Besuch, um es hautnah zu erleben!
Der Feuerschutz umfasst die Massnahmen und Mittel zur Verhinderung, Bekämpfung oder Minderung von Schäden, die durch Feuer oder Explosionen verursacht werden können.
Feuerwehrpflichtig sind alle Frauen und Männer mit Wohnsitz in Hauptwil-Gottshaus. Die Feuerwehrpflicht beginnt mit dem vollendeten 20. Altersjahr und endet mit dem vollendeten 51. Altersjahr. Die Feuerwehrpflicht wird durch aktiven Dienst oder mit der Ersatzabgabe geleistet. Die Feuerwehrpflicht für Ehegatten beginnt in dem Jahr, in dem der jüngere Partner das 20. Altersjahr vollendet hat und endet in dem Jahr, in dem der ältere Partner das 51. Altersjahr vollendet hat. Die Feuerwehrpflicht endet ferner nach der Leistung von 25 Jahren aktivem Feuerwehrdienst in der Schweiz.
Die Feuerwehrersatzabgabe für nicht dienstleistende Einwohner beträgt 15 % der einfachen Steuer à 100 %, mindestens CHF 50.– und maximal CHF 300.–.
Absenzen und Entschuldigungen müssen via LODUR erfasst werden.
Link: https://lodur-ast.ch/fw-pghg/
Michael Schmid
Rotfarb 10
9213 Hauptwil
M. +41 79 333 84 72